Sie haben nach einer Begutachtung durch den medizinischen Dienst von Ihrer Pflegekasse einen Pflegegrad erhalten. Mit dem Bewilligungsbescheid teilte Ihnen die Pflegekasse die Höhe des Pflegegrades mit und forderte Sie auf in der Folgezeit Beratungsbesuche nach §37/3 SGB XI für sich zu organisieren.
Dieser Beratungsbesuch trifft für Pflegebedürftige zu, die sich für eine Pflegegeldleistung entschieden haben. Der Pflegeberatungsbesuch wird von Ihnen und Ihren Angehörigen verpflichtend durch Ihre Pflegekasse angefordert. Bei Versäumnis kann die Zahlung des Pflegegeldes durch die Pflegekasse eingestellt werden.
Je nach erhaltenem Pflegegrad ergeben sich so folgende optionale oder verpflichtend bei der Pflegekasse nachzuweisende Pflegeberatungen mit folgenden zeitlichen Wiederholungen:
Pflegeberatung ist nicht verpflichtend vor-geschrieben, ist aber möglich.
Pflegeberatung ist verpflichtend vorgeschrieben und muss alle 6 Monate erfolgen.
Pflegeberatung ist verpflichtend vorgeschrieben und muss alle 3 Monate erfolgen.
Zur Vereinbarung Ihres Beratungstermins nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren Termine entsprechend Ihres Intervalls.
Pflegegrade 2 und 3 :
Zeitraum 01.01. - 30.06. sowie 01.07 - 31.12.
Pflegegrade 4 und 5 :
Zeitraum 01.01. - 31.03. sowie 01.04. - 30.06.
Zeitraum 01.07. - 30.09. sowie 01.10. - 31.12.
Zur Beurteilung der Pflegesituation findet unser Beratungsbesuch nach Terminabsprache in Ihrer Häuslichkeit statt. Deshalb sollten neben dem Pflegebedürftigen auch die Pflegeperson(en) anwesend sein.
Die Pflegeberatung dient der Qualitätssicherung gegenüber der Pflegekasse. Deshalb beraten wir Sie und Ihre pflegenden Angehörigen unabhängig von Ihrer Pflegekassenzugehörigkeit, individuell entsprechend Ihrer aktuellen Pflegesituatuon.
Wir geben Ihnen fachliche Unterstützung und finden, wenn erforderlich mit Ihnen gemeinsam Problemlösungen rund um ihre persönliche Pflegesituation.
Nach dem gemeinsamen Beratungstermin, für den Sie je nach Pflegesituation 30-45 Minuten einplanen sollten, wird das Protokoll für Ihre Pflegekasse angefertigt und mit Ihrer Unterschrift durch uns an Ihre Pflegekasse weitergeleitet.
Die Kostenübernahme für die Beratung durch uns als Beratungsstelle erfolgt direkt durch Ihre Pflegekasse - Sie müssen keine weiteren Kosten übernehmen.
Wir arbeiten als freiberuflich zertifizierte Pflegeberater unabhängig von Ihrer persönlichen Pflegekassen-Zugehörigkeit.
Unsere Beratungsleistung ist gesetzlich verankert und wird nach festen Tarifen vergütet. Dies erfolgt direkt durch die Pflegekassen.
Sie müssen keine Kosten für unsere Beratungsleistung einer Pflegeberatung übernehmen.
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Zertifizierte Pflegeberaterin
Medizinpädagogin
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Zertifizierte Pflegeberaterin
Krankenschwester (exam.)
Heilpraktikerin
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